✅Wer darf die FEM-Prüfung durchführen?
- Sachkündige Prüfer: Die Prüfung muss von Personen durchgeführt werden, die speziell für die Inspektion von Flurförderzeugen ausgebildet sind und über praktische Erfahrung verfügen
- Bestellung durch den Unternehmer: Der Betriebseigner oder die verantwortliche Führungskraft bestimmt, wer als befähigte Person gilt. Diese muss nachweislich in der Lage sein, den Zustand und die Sicherheit von Flurförderzeugen fachgerecht zu beurteilen
- Externe Prüfdienste oder interne Fachkräfte: Die Prüfung kann durch externe Dienstleister oder durch intern geschulte Mitarbeiter erfolgen - vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 und der FEM 4.004-Richtlinie
📝Voraussetzungen für Prüfer:
- Technische Ausbildung im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik oder vergleichbar
- Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen
- Kenntnisse der relevanten Vorschriften (z.B. DGUV V68, ISO 5053)
- Fähigkeit zur Dokumentation und Bewertung sicherheitsrelevanter Mängel
⚡Wichtig für Betriebe:
Die Prüfintervalle müssen eingehalten werden - mindestens einmal jährlich oder nach bestimmten Betriebsstunden. Bei Verstoß gegen die Prüfpflicht drohen Bußgelder bis zu 10.000 € sowie mögliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
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