Sicherheitsprüfung gemäß FEM-Richtlinien für Flurförderzeuge
Einmal jährlich steht für Flurförderzeuge wie Hand- und Niederhubwagen eine umfassende Sicherheitsprüfung nach der Richtlinie FEM 4.004 an. Diese ersetzt die frühere UVV-Prüfung und dient der Unfallverhütung im Betrieb. Im Rahmen dieser Prüfung kontrolliert ein sachkundiger Prüfer das Gerät auf seine Sicherheit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Wird dabei keine Mängel festgestellt, erhält das Flurförderzeug eine Prüfplakette als Nachweis für die bestandene Prüfung. Sollten jedoch Defekte oder Abweichungen festgestellt werden, müssen diese fachgerecht behoben werden, bevor das Gerät wieder uneingeschränkt eingesetzt werden darf.
Warum die FEM 4.004-Prüfung für Flurförderzeuge unverzichtbar ist
- Zuverlässigkeit im Betrieb: Regelmäßig geprüfte Flurförderzeuge sind einsatzbereit und planbar - das erleichtert die tägliche Organisation.
- Werterhalt und Wirtschaftlichkeit: Gut gewartete Geräte haben eine längere Lebensdauer und reduzieren langfristig die Kosten.
- Technische Aktualität: Bei der Prüfung werden auch veraltete oder nicht mehr sichere Geräte identifiziert - so kann gezielt in moderne und leistungsfähigere Technik investiert werden.
Gesetzliche Pflicht und Sicherheitsgarantie: Die FEM 4.004-Prüfung für Flurförderzeuge
In Unternehmen, die mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, Hubwagen oder Hochhubwagen arbeiten, ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach FEM 4.004 ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes. Diese Prüfung ersetzt die früherer UVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben - vergleichbar mit der TÜV-Prüfung bei Fahrzeugen.
Rechtliche Grundlagen
Die FEM 4.004-Richtlinie wurde vom europäischen Maschinenherstellerverband Fédération Européenne de la Manutention (FEM) entwickelt. Sie basiert auf:
- der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V68 (früher BGV D27)
- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Fahrwerk und Lenkung: Räder, Bremsen, Lenkmechanik
- Antriebssysteme: Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren
- Hydraulik: Zylinder, Leitungen, Dichtigkeit
- Hubeinrichtungen: Gabelzinken, Lastketten, Hubgerüst
- Sicherheitsausstattung: Schutzdach, Lastschutzgitter, Beleuchtung, Beschilderung
- Fahrerschutz und Bedienung: Sitze, Haltegriffe, Bedienelemente
Wer führt die Prüfung durch?
Nur speziell ausgebildete und zertifizierte Sachverständige dürfen die FEM 4.004-Prüfung durchführen. Sie dokumentieren die Ergebnisse in einem Prüfbericht und entscheiden, ob das Geräte weiterhin sicher betrieben werden darf.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bringt die FEM-Prüfung auch praktische Vorteile:
- Erhöhte Betriebssicherheit: Mängel werden frühzeitig erkannt und behoben.
- Weniger Ausfälle: Regelmäßige Prüfungen verlängern die Lebensdauer der Geräte.
- Planungssicherheit: Einsatzbereite Fahrzeuge erleichtern die tägliche Logistik.
- Werterhalt: Gut gewartete Flurförderzeuge bleiben länger wirtschaftlich nutzbar.
Dokumentation der FEM-Prüfung: Was Betriebe beachten müssen
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation der FEM 4.004-Prüfung liegt beim Betreiber des Flurförderzeugs. Für die meisten Geräte ist ein schriftlicher Nachweis über die durchgeführte Prüfung verpflichtend. Bei Hand-Hubwagen hingegen muss dieser Nachweis nur auf Verlangen vorgelegt werden - so sieht es die Vorschrift der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 68, vormals BGV D27) vor.
Alle Ergebnisse der Prüfung sind ein einem sogenannten Prüfbuch festzuhalten. Dieses enthält:
- Datum und Umfang der Prüfung
- Festgestellte Mängel oder Abweichungen
- Hinweise auf eventuell noch ausstehende Teilprüfungen
- Bewertung zur weiteren Einsatzfähigkeit des Geräts
Was wird bei der FEM 4.004-Prüfung kontrolliert?
Die jährliche Sicherheitsprüfung nach FEM 4.004 konzentriert sich auf den technischen Zustand und die Einsatzsicherheit von Flurförderzeugen. Dabei werden alle relevanten Fahrzeugbereiche sorgfältig begutachtet - sowohl durch Sichtkontrollen als auch durch Funktionsprüfungen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
- Fahrwerk und Lenkung: Zustand der Räder, Achsen, Bremsen und Lenkeinrichtungen
- Antriebssysteme: Funktion von Elektromotoren oder Verbrennungsmotoren
- Hydraulikkomponenten: Dichtigkeit und Leistung von Zylindern, Leitungen und Pumpen
- Hubeinrichtungen: Gabelzinken, Hubgerüst, Lastaufnahme
- Sicherheitsausstattung: Schutzdach, Lastschutzgitter, Beleuchtung, Warneinrichtungen
- Bedienelemente und Fahrerschutz: Steuerung, Sitze, Haltegriffe, Not-Aus-Schalter
✅ Prüfumfang der FEM 4.004-Prüfung
Die Prüfung umfasst eine gründliche Sicht- und Funktionskontrolle folgender Komponenten:
1️⃣. Hubeinrichtungen
- Gabelzinken: Dicke, Verformung, Risse
- Ketten: Verschleiß, Korrosion, Gelenkigkeit, Befestigung
- Befestigungen und Anschläge
- Betriebs- und Parkbremse: Bremsleitung, Zustand
- Deichselbremssystem (bei Mitgängerfahrzeugen)
- Räder und Reifen: Zustand, Befestigung, Reifendruck
- Auspuffprüfung bei Dieselantrieb (Rußpartikelmessung)
- Rückhaltesystem (z.B. Sicherheitsgurte)
- Sitzbefestigung und Einstellmechanik
- Lenksystem: Spiel und Funktion
- Bedienelemente und deren Beschilderung
- Batteriezustand und -befestigung
- Abschaltvorrichtungen (z.B. Sitzschalter)
- Notausschalter und Sicherheitsrennschalter
- Verdrahtung und Sicherungen
- Deichsel-Sicherheitsschalter bei Mitgängerbetrieb
- Hubzylinder: Dichtigkeit und Funktion
- Absenk- und Neigesystem: Schleichfunktion unter Last
- Sichtprüfung auf Leckagen, Verschleiß, Beschädigungen
- Befestigungspunkte (z.B. Hubwerk, Lenkachse, Schutzdach)
- Zustand des Rahmens
- Schutzdach und Lastschutzgitter
- Beleuchtung und Warneinrichtungen
- Traglastdiagramm und Beschilderung
- Anhängevorrichtungen
- Haltegriffe und Sitze für Mitfahrer